Schallprognoseberechnungen

Um die Auswirkungen von Lärmquellen auf die Umgebung darstellen zu können, werden im Innen- sowie im Außenbereich mittels computergestützter Rechenverfahren Schallprognoseberechnungen durchgeführt. Dazu werden dreidimensionale Modelle der Umgebung erstellt. In diese Modelle werden alle schalltechnisch relevanten Informationen wie Emissions-, Reflexions- und Absorptionskenngrößen eingetragen und nach Notwendigkeit Schallschutzmaßnahmen eingeplant. 
Ziel der Berechnungen ist das Einhalten von gesetzlich vorgeschriebenen Richt- und Grenzwerten durch effizient geplante Schallschutzmaßnahmen.

Alle Leistungen im Überblick:

  • Erstellung von schalltechnischen Gutachten
  • Umweltverträglichkeit (UVP, UVE, SUP)
  • Bewilligung von Anlagen nach §61 - Bauordnung für Wien
  • Lärmpegelbestimmung und Schallfeldsimulationen in Industriehallen
  • Lärmkartierung des Betriebsgeländes
  • Örtliche und überörtliche Raumplanung
  • Lärmprognosen im Freifeld
  • Schallausbreitungsberechnungen
  • die Prüfung der Genehmigungsfähigkeit von Anlagen
  • Beratung bei Umsetzung von Schallschutzmaßnahmen
  • 2D- und 3D CAD Konzepterstellung

Außen

Da in Österreich Lärm ein Materienrecht ist, sind bei der schalltechnischen Beurteilung einer Geräuschsituation unterschiedliche Grenzwerte, Schwellenwerte und Planungswerte heranzuziehen. Dabei handelt es sich im Wesentlichen um Regelungen und Vorschriften, die durch

  • die WHO
  • Planungsrichtwerte der Raumordnung
  • EU-Richtlinien, Bundes-/Landes-LärmG
  • Straßenverkehrs-, Schienen-, Flug-, Gewerbelärm


vorgegeben sind.
 
Auf Basis von prognostizierten Innenschalldruckpegeln einer Industriehalle kann mit unseren modernen Rechenverfahren direkt auf die Schallemission geschlossen und die Schallausbreitung in das Freifeld durchgeführt werden. Die Schallimmissionen bei den nächstgelegenen Anrainern werden gemäß des Nachbarschaftsschallschutzes aus den Vorgaben der örtlichen Raumplanung beurteilt. Gegebenenfalls können schon in der Planungsphase entsprechende schallschutztechnische Maßnahmen an der Quelle oder am Schallausbreitungsweg getroffen werden.
 

Innen

Lärmquellen in Industriehallen, wie z.B. Maschinen oder Teile einer Anlage, werden akustisch durch ihre unveränderbare Schallleistung beschrieben. Im Rauminneren breitet sich der Schall über einen oder mehrere Schallausbreitungswege bis zu einem Immissionsort aus. Dies kann der Arbeitsplatz des Mitarbeiters sein, bei dem die Immissionen in Form des Schalldruckes am Gehör angelangen und wahrgenommen werden. Dieser Schalldruck verursacht ein Hörereignis beim Mitarbeiter, der bei zu hohen Pegeln im ungünstigsten Fall sogar einen Hörschaden verursachen kann.

Zur Vermeidung von gesundheitlichen Schäden aufgrund von Lärm, gibt es laut Gesetz vom Arbeitnehmerschutz vorgeschriebene Grenzwerte. Durch Schallprognoseberechnungen in Industriehallen können diese Grenzwerte schon in der Planungsphase auf ihre Einhaltung überprüft werden. Ergibt sich eine Differenz zwischen berechneten Immissionswerten und Anforderungen, kann der Umfang des benötigten Schallschutzes schon in der Planungsphase definiert werden.
Zur Verringerung der Schallausbreitung in Industriehallen können bautechnische Maßnahmen in Form von

  • schallabsorbierenden Raumauskleidungen
  • Schallschirmen
  • Trennwänden
  • Kapseln
  • Kabinen


zur Anwendung kommen.

Die angeführten Maßnahmen sind je nach Betriebssituation und Anlagenkonzept unterschiedlich effektiv. Deswegen kommt einer genauen Prognose ihrer schalltechnischen Wirkung unter konkreten Bedingungen eine große Bedeutung zu.